Informationen
Weihnachtsurlaub – Ordination 23.12.2024 – 02.01.2025 geschlossen!
Bitte versorgen Sie sich rechtzeitig mit Dauermedikamenten!
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Grippeimpfung:
Die jährliche Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza ist wichtig, um die „echte Grippe“ (Influenza) zu vermeiden.
Die Grippeimpfung gibt es ab sofort GRATIS in der Ordination und ohne Termin, solange der Vorrat reicht!
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COVID Impfung:
Impfung/Auffrischung erfolgt in der Ordination gegen Voranmeldung!
Bitte um Terminvereinbarung!
Auffrischung insbesondere für Personen ab 60 Jahren weiterhin empfohlen!
Empfehlung:
Die Impfkommision STIKO empfiehlt die, dass Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (u.a. Personen ab 60 Jahre) sowie Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko zukünftig weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion – erhalten, vorzugsweise im Herbst.
Wie auch in den Jahren zuvor hat die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) einen Variantenimpfstoff für die Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Für die Saison 2024/25 fiel diese Empfehlung auf Impfstoffe, die gegen die JN.1-Variante gerichtet sind (Cominarty von BioNTech/Pfizer). Die offizielle Zulassung durch die EU-Kommission erfolgte Anfang Juli.
Das Nationale Impfgremium (NIG) hat diese Impfempfehlung für Österreich geprüft. Wie bereits im Vorjahr wird für einen bestmöglichen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen allen Personen ab 12 Jahren eine Impfung mit den neuen JN.1-Impfstoffen empfohlen. Vor allem Personen ab 60 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen sowie medizinischem Gesundheitspersonal wird die Impfung besonders empfohlen. Auf persönlichen Wunsch ist die Impfung auch für Säuglinge und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat möglich.
Auch bisher ungeimpfte Personen gelten mit einer Impfung mit einem angepassten Variantenimpfstoff als ausreichend geschützt.
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MASERN – Infektion – INFO:
Erreger & Übertragung
Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst. Dieses wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppe erkranken. Menschen, die an Masern erkranken, sind bereits vor dem Auftreten des typischen Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend! Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis 4 Tage nach Beginn des Ausschlags an.
Da Masern nur beim Menschen vorkommen und nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, können sie durch eine hohe Durchimpfungsrate ausgerottet werden.
Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen
Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag. Die Masernerkrankung schwächt die Abwehrkräfte des Körpers dermaßen, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko, an einer anderen Infektionskrankheit zu sterben, erhöht ist! Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden.
Die Krankheitsfolgen von Masern können schwerwiegend sein: Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. Bei 1-2 Personen von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet für SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden. Hier erkrankt 1 Kind von 600 Masernerkrankten an SSPE.
Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc. ausgeschlossen werden. (vgl. §§ 6 ff. des Epidemiegesetzes).
Vorsichtsmaßnahmen bei Masernverdacht
Bei Verdacht auf Masern, oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, UNBEDINGT die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus VORHER telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann.
Verbreitung und Häufigkeit
Masern sind weltweit verbreitet und auch in Österreich leider eine nach wie vor häufige Erkrankung, obwohl diese bei anhaltend hohe Durchimpfungsraten prinzipiell ausrottbar wäre. Auch europaweit kommt es derzeit zu einer großen Masernepidemie. Die aktuellen Masern-Fallzahlen in Österreich können unter „Aktuelle Situation“ abgerufen werden
Vorbeugung – Eine Impfung schützt!
Gegen Masern steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff in Kombination mit einem Schutz gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Dieser Impfstoff ist für alle in Österreich lebenden Personen in allen öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich.
Die Kosten für die Impfungen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, den Sozialversicherungsträgern und den Bundesländern getragen. Impf-Nebenwirkungen wie leichtes Fieber und Ausschlag können bei circa jedem 10. Impfling auftreten, sind aber in der Regel harmlos und sehr viel schwächer ausgeprägt als bei der Wildinfektion.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung, sollte der eigene Impfstatus dringend kontrolliert werden: ausreichender Schutz besteht nach 2 schriftlich bestätigten Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz im Blut vorhanden ist.
Wann und wie oft wird gegen Masern geimpft?
Empfohlen sind 2 Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Dies sollte vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen unbedingt nochmals kontrolliert werden.
Versäumte Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter ehest möglich nachgeholt werden: Beim Fehlen von 2 schriftlich bestätigten Impfungen oder fehlender Immunität (Antikörpertestung gegen Masern, Mumps oder Röteln) auch nur gegen eine Impfkomponente soll die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen unproblematisch, denn in diesem Fall werden die Impfviren durch die bereits bestehende Immunabwehr an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.
Aktuelle Empfehlungen zur Impfung finden Sie im Impfplan Österreich. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Apotheke beraten Sie ausführlich zu den für Sie persönlich empfohlenen Impfungen.
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Kaliumjodid-Tabletten bei schweren Reaktorunfällen
Bei schweren Reaktorunfällen wird radioaktives Jod in großen Mengen freigesetzt, welches nach Aufnahme in den Körper in der Schilddrüse gespeichert wird und dort zu einer hohen lokalen Strahlenbelastung führt. In Folge kann es vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs kommen.
Das stabile Jod der Kaliumjodid-Tabletten sättigt die Schilddrüse vorübergehend mit Jod (Jod-Blockade). Das eingeatmete radioaktive Jod wird daher von der Schilddrüse nicht mehr aufgenommen, sondern vom Körper rasch wieder ausgeschieden. So können hohe Strahlendosen für die Schilddrüse vermieden und damit das Auftreten von strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs praktisch auf null gesenkt werden. Voraussetzung für die volle Wirksamkeit der Tabletten ist jedoch, dass sie vor Eintreffen der radioaktiven Luftmassen eingenommen werden.
Um eine rechtzeitige Einnahme der Tabletten zu ermöglichen, wird eine persönliche Bevorratung zuhause empfohlen.
Kinder bis 18 Jahre, Schwangere und Stillende erhalten die Tabletten kostenlos in der Apotheke.
Personen über 40 Jahre sollten Kaliumjodid-Tabletten nicht mehr einnehmen, da ihr Risiko an strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken sehr gering, das Risiko von schweren Nebenwirkungen durch die Jodzufuhr aber hoch ist.
Kaliumjodid-Tabletten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Gesundheitsbehörden eingenommen werden. Eine einmalige Einnahme ist ausreichend.
Die Kaliumjodid-Tabletten sind auch in der Ordination erhältlich.
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