Informationen

Grippeimpfung:

Die jährliche Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza ist wichtig, um die „echte Grippe“ (Influenza) zu vermeiden.

Die Influenza-Impfung ist für die Bevölkerung im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms kostenlos. Es gibt keinen Selbstbehalt.

In der Impfsaison 2025/2026 stehen folgende Impfstoffe zur Verfügung:

  • für Personen aller Altersgruppen: inaktivierter, trivalenter Impfstoff (Totimpfstoff)
  • für Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren: adjuvantierter Impfstoff
  • für Kinder und Jugendliche ab dem zweiten Geburtstag: nasaler Lebendimpfstoff (kein Impfstich, wird mit Spray verabreicht)

Die Grippeimpfung gibt es ab sofort in der Ordination und ohne Termin, solange der Vorrat reicht!

Die Grippe („Influenza“) ist eine oft unterschätzte Krankheit, die zu gesundheitlichen Komplikationen führen kann. Eine Impfung ist vor allem für bestimmte Risikogruppen zu empfehlen, z. B. ältere Menschen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Warum Grippeimpfung?

Grippe (Influenza) wird durch Viren ausgelöst. Sie ist eine ernst zu nehmende Krankheit. Begleiterkrankungen an Herz, Lunge oder zentralem Nervensystem sind möglich und können z. B. für ältere oder geschwächte Menschen gefährlich werden. Vor allem Lungenentzündungen sind häufig.

Welche Symptome hat eine Grippe?

Typisch ist der plötzliche, schlagartige Beginn der Krankheit. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Halsentzündung, Schnupfen, Husten oder allgemeine Kreislaufschwäche sind typische Symptome. Wichtig ist, die Grippe nicht mit einem grippalen Infekt (Erkältung) zu verwechseln. Die Symptome können zwar teilweise ähnlich sein, doch der Verlauf eines grippalen Infekts ist nicht annähernd so schwer. Es gibt selten Komplikationen.

Wie steckt man sich mit der Grippe an?

Grippeviren (Influenzaviren) sind über Tröpfcheninfektion leicht übertragbar, z. B. durch hustende Menschen, Händeschütteln, Haltegriffe, Türschnallen etc. Träger des Influenzavirus sind bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome und bis zu sieben Tage danach ansteckend.

Eine einfache, aber wichtige Vorbeugung: häufiges und gründliches Händewaschen.

Wie oft soll man sich impfen lassen und wie wirksam ist der Schutz?

Grippeviren verändern sich ständig. Der Impfstoff wird jedes Jahr neu entwickelt und Sie müssen daher jedes Jahr zur Impfung gehen, wenn Sie sich schützen wollen.  Der Impfschutz setzt nach ein bis zwei Wochen ein und besteht ca. sechs bis zwölf Monate.  Eine Impfung kann eine Ansteckung in den meisten Fällen verhindern. Ein 100-prozentiger Schutz besteht jedoch nicht.

Was ist der richtige Zeitpunkt für die Grippeimpfung?

Idealer Zeitpunkt ist der Herbst, und zwar noch vor Ausbruch der Grippeepidemie. Grundsätzlich kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden.

Welche Risikogruppen sollten sich gegen Grippe impfen lassen?

  • Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
  • Personen mit chronischen Erkrankungen, z. B. Diabetes, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder der Lunge etc.
  • Personen, die im Gesundheitssystem arbeiten bzw. die Kontakt zu großen Menschengruppen haben (z. B. in Schulen, Supermärkten etc.)

Kann man eine ausgebrochene Grippe behandeln?

Grippe kann nicht ursächlich, sondern nur symptomatisch behandelt werden, z. B. durch Fiebersenkung, Schmerzreduktion (nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung!). Medikamente, welche den Krankheitsverlauf leicht verkürzen können, wirken nur, wenn man sie sofort  nach dem Auftreten der ersten Symptome  einnimmt.

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COVID Impfung:

Impfung/Auffrischung erfolgt in der Ordination gegen Voranmeldung!
Bitte um Terminvereinbarung!

Auffrischung insbesondere für Personen ab 60 Jahren weiterhin empfohlen!

Empfehlung:
Die Impfkommision STIKO empfiehlt die, dass Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (u.a. Personen ab 60 Jahre) sowie Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko zukünftig weitere Auffrischungsimpfungen – in der Regel im Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion – erhalten, vorzugsweise im Herbst.

Wie auch in den Jahren zuvor hat die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) einen Variantenimpfstoff für die Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Für die Saison 2024/25 fiel diese Empfehlung auf Impfstoffe, die gegen die JN.1-Variante gerichtet sind (Cominarty von BioNTech/Pfizer). Die offizielle Zulassung durch die EU-Kommission erfolgte Anfang Juli.

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat diese Impfempfehlung für Österreich geprüft. Wie bereits im Vorjahr wird für einen bestmöglichen Schutz vor schweren Krankheitsverläufen allen Personen ab 12 Jahren eine Impfung mit den neuen JN.1-Impfstoffen empfohlen. Vor allem Personen ab 60 Jahren, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen sowie medizinischem Gesundheitspersonal wird die Impfung besonders empfohlen. Auf persönlichen Wunsch ist die Impfung auch für Säuglinge und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat möglich.

Auch bisher ungeimpfte Personen gelten mit einer Impfung mit einem angepassten Variantenimpfstoff als ausreichend geschützt.

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MASERN – Infektion – INFO:

Erreger & Übertragung

Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst. Dieses wird über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen und ist hochansteckend. Es kommt bei nahezu jeder ungeschützten Person zu Krankheitszeichen, wobei nicht geschützte Personen aller Altersgruppe erkranken. Menschen, die an Masern erkranken, sind bereits vor dem Auftreten des typischen Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend! Ansteckungsgefahr besteht üblicherweise 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags und hält bis 4 Tage nach Beginn des Ausschlags an.
Da Masern nur beim Menschen vorkommen und nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, können sie durch eine hohe Durchimpfungsrate ausgerottet werden.

Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen

Bei Masern kommt es acht bis zehn Tage nach der Ansteckung (höchstens 21 Tage danach) zu allgemeinen Beschwerden wie Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung, begleitet vom typischen Ausschlag. Die Masernerkrankung schwächt die Abwehrkräfte des Körpers dermaßen, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko, an einer anderen Infektionskrankheit zu sterben, erhöht ist! Es gibt keine Behandlung der Masernvirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden.
Die Krankheitsfolgen von Masern können schwerwiegend sein: Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. Bei 1-2 Personen von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. Man nennt diese Spätfolge subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Besonders gefährdet für SSPE sind Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken oder während der Geburt angesteckt werden. Hier erkrankt 1 Kind von 600 Masernerkrankten an SSPE.

Personen, die nicht ausreichend gegen Masern geimpft sind, können im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, Arbeitsplatz, etc. ausgeschlossen werden. (vgl. §§ 6 ff. des Epidemiegesetzes).

Vorsichtsmaßnahmen bei Masernverdacht

Bei Verdacht auf Masern, oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, UNBEDINGT die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus VORHER telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann.

Verbreitung und Häufigkeit

Masern sind weltweit verbreitet und auch in Österreich leider eine nach wie vor häufige Erkrankung, obwohl diese bei anhaltend hohe Durchimpfungsraten prinzipiell ausrottbar wäre. Auch europaweit kommt es derzeit zu einer großen Masernepidemie.  Die aktuellen Masern-Fallzahlen in Österreich können unter „Aktuelle Situation“ abgerufen werden

Vorbeugung – Eine Impfung schützt!

Gegen Masern steht ein wirksamer, gut verträglicher Impfstoff in Kombination mit einem Schutz gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Dieser Impfstoff ist für alle in Österreich lebenden Personen in allen öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich.

Die Kosten für die Impfungen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, den Sozialversicherungsträgern und den Bundesländern getragen. Impf-Nebenwirkungen wie leichtes Fieber und Ausschlag können bei circa jedem 10. Impfling auftreten, sind aber in der Regel harmlos und sehr viel schwächer ausgeprägt als bei der Wildinfektion.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung, sollte der eigene Impfstatus dringend kontrolliert werden: ausreichender Schutz besteht nach 2 schriftlich bestätigten Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz im Blut vorhanden ist.

Wann und wie oft wird gegen Masern geimpft?

Empfohlen sind 2 Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Dies sollte vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen unbedingt nochmals kontrolliert werden.
Versäumte Impfungen können und sollen in jedem Lebensalter ehest möglich nachgeholt werden: Beim Fehlen von 2 schriftlich bestätigten Impfungen oder fehlender Immunität (Antikörpertestung gegen Masern, Mumps oder Röteln) auch nur gegen eine Impfkomponente soll die MMR-Impfung in jedem Lebensalter nachgeholt werden. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen unproblematisch, denn in diesem Fall werden die Impfviren durch die bereits bestehende Immunabwehr an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.
Aktuelle Empfehlungen zur Impfung finden Sie im Impfplan Österreich. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Apotheke beraten Sie ausführlich zu den für Sie persönlich empfohlenen Impfungen.

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Kaliumjodid-Tabletten bei schweren Reaktorunfällen

Bei schweren Reaktorunfällen wird radioaktives Jod in großen Mengen freigesetzt, welches nach Aufnahme in den Körper in der Schilddrüse gespeichert wird und dort zu einer hohen lokalen Strahlenbelastung führt. In Folge kann es vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs kommen.

Das stabile Jod der Kaliumjodid-Tabletten sättigt die Schilddrüse vorübergehend mit Jod (Jod-Blockade). Das eingeatmete radioaktive Jod wird daher von der Schilddrüse nicht mehr aufgenommen, sondern vom Körper rasch wieder ausgeschieden. So können hohe Strahlendosen für die Schilddrüse vermieden und damit das Auftreten von strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs praktisch auf null gesenkt werden. Voraussetzung für die volle Wirksamkeit der Tabletten ist jedoch, dass sie vor Eintreffen der radioaktiven Luftmassen eingenommen werden.

Um eine rechtzeitige Einnahme der Tabletten zu ermöglichen, wird eine persönliche Bevorratung zuhause empfohlen.

Kinder bis 18 Jahre, Schwangere und Stillende erhalten die Tabletten kostenlos in der Apotheke.

Personen über 40 Jahre sollten Kaliumjodid-Tabletten nicht mehr einnehmen, da ihr Risiko an strahlenbedingtem Schilddrüsenkrebs zu erkranken sehr gering, das Risiko von schweren Nebenwirkungen durch die Jodzufuhr aber hoch ist.

Kaliumjodid-Tabletten dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Gesundheitsbehörden eingenommen werden. Eine einmalige Einnahme ist ausreichend.

Die Kaliumjodid-Tabletten sind auch in der Ordination erhältlich.

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